Berechtigung zur Prüfung von Tritten und Leitern
Umgang mit Leitern und Tritten
Leitern als Aufstiegshilfen werden z.B. bei Lagerarbeiten, Installationen und Montagen genutzt und sind aus unserer täglichen Arbeit nicht mehr wegzudenken. Leider zeigt sich dies auch in der Zahl der Unfälle, die teilweise mit gravierenden Folgen für die Verletzten enden.
Verantwortung des Unternehmers
Mangelnde Wartung und Pflege kann die Ursache für Leiter-Unfälle sein. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der BG-Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (DGUV Information 208-016, bisher BGI 694) ist der Unternehmer für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Leitern verantwortlich. Er ist verpflichtet, Leitern wiederkehrend auf durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Die Prüfung Ihrer Leitern übernehmen wir gerne für Sie...
Durch die Teilnahme am Seminar "Sichere Auswahl und Benutzung von Leitern" der BG ETEM sind wir ab sofort berechtigt, Ihre Leitern und Tritte auf Erfüllung der Sicherheitsanforderungen gemäß der BetrSichV zu prüfen und Sie im sicheren Umgang mit Leitern und Tritten zu schulen.
Erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen zur Unterweisung...
Nach §4 der Unfallverhütungsvorschrift müssen Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Leitern und Tritten unterwiesen werden. Diese Schulung übernehmen wir gerne für Sie. Inhalte unserer Schulung "Sicherer Umgang mit Leitern und Tritten" sind unter anderem die Vorstellung verschiedener Leitertypen und Bauarten, Schulung zum bauartunabhängigen Gebrauch, Schulung zum bauartgerechten Gebrauch, Erläuterungen zum Transport und zur Lagerung, Erläuterungen zu Prüfung und Instandhaltung.
Rechtliche Grundlagen: DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694)
Diese Handlungsanleitung gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheits-verordnung über die Bereitstellung und Benutzung von tragbaren Leitern und Tritten.
Hier finden Sie einen Auszug aus der "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (BGI 694).
Hier geht es zu der vollständigen Version der DGUV Information 208-016.