Warum wird geprüft?

Die regelmäßige elektrische Prüfung aller Betriebsmittel in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen nach DGUV V3 ist seit dem 01.04.1979 Pflicht.

Die Rahmenbedingungen werden durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 der Berufsgenossenschaft, das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Norm DIN VDE 0701-0702 vorgegeben.

Aus dem ArbschG sowie aus der BetrSichV geht die Prüf- und Dokumentationspflicht hervor. In §4 der BetrSichV wird gefordert, dass der Arbeitgeber nur sichere Betriebsmittel bereitstellt und somit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz gewährleistet. Nach §10 der BetrSichV müssen alle Betriebsmittel regelmäßig auf Ihre Betriebssicherheit geprüft werden.

 

Was wird geprüft?

Betrachtet man den Bereich der ortsveränderlichen elektrischen Geräte, so kann man vereinfachend sagen: Geprüft wird alles, was einen Stecker hat, z.B. Kaffeemaschinen, Computer,
Mehrfachsteckdosen, Verlängerungskabel, Kopierer uvm.
Die DGUV V3 definiert ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel als solche, die während des Betriebs bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Nicht unter die Prüfpflicht fallen Gleichstromgeräte mit 12V Anschluss wie Laptops, wohl aber die Netzteile, die diese Geräte mit Strom versorgen.

 

Wie wird geprüft?

Jedes elektrische ortsveränderliche Gerät in Ihrem Unternehmen wird einer Sicht- und messtechnischen Prüfung unterzogen.

Die messtechnische Ermittlung umfasst z.B. die Prüfung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiter- oder Differenzstrom, Berührungsstrom und Ersatzleitstrom. 
Welche Messungen durchgeführt werden, entscheidet die befähigte Person vor Ort.

 

Wann wird geprüft?

Dies wird in der DGUV V3 genauer definiert:

 

   Richtwert

6 Monate

 

   Richtwert auf Baustellen

3 Monate

 

   Auf Baustellen, Fertigungs- & Werkstätten 
   oder unter ähnlichen Bedingungen 

min.  jährlich

 

   In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

min. alle
2 Jahre

 

Wer darf prüfen?

Die Betriebsmittelprüfung darf nur von einer so genannten Elektrofachkraft, der wie in der TRBS 1203 beschriebenen "befähigten Person", durchgeführt werden. Diese muss eine dementsprechende Ausbildung, etwa zum Elektriker, Elektrotechniker, Elektroingenieur etc. vorweisen.